Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ sind qualifiziert, Aufgaben im Bereich der öffentlichen und privaten Sicherheit und Ordnung wahrzunehmen. Sie planen und koordinieren Sicherheitsmaßnahmen, schützen Personen, Objekte, Werte und Informationen, erkennen Gefahrenpotenziale und setzen gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr um.

Die Maßnahme befähigt die Teilnehmenden, in komplexen sicherheitsrelevanten Einsatzfeldern tätig zu werden, insbesondere in den Bereichen:

  • Objekt- und Werkschutz
  • Revier- und Interventionsdienste
  • Veranstaltungs- und Personenschutz
  • Kontroll- und Ordnungsdienste im öffentlichen Raum
  • Empfangs- und Sicherheitsdienste in Unternehmen, Behörden und kritischer Infrastruktur

Berufliches Handeln erfolgt unter Berücksichtigung von:

  • einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. StGB, GewO, BGB, WaffG)
  • technischen und organisatorischen Vorgaben
  • qualitätssichernden Maßnahmen
  • kundenorientierter Kommunikation
  • situationsgerechtem Verhalten auch in Konflikt- oder Notfallsituationen

Ziel der Maßnahme:
Die Maßnahme dient der beruflichen Qualifizierung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Durch den Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird den Teilnehmenden eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive im wachsenden Bereich der privaten Sicherheitswirtschaft ermöglicht.

Besonderheiten:
Die Qualifikation zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) ist bundesweit anerkannt und findet auch international Beachtung. In der privaten Sicherheitswirtschaft – insbesondere bei international tätigen Unternehmen – wird der Abschluss vielfach als hochwertiger Nachweis beruflicher Kompetenz im Sicherheitsbereich geschätzt.

Rechtliche Grundlage:
Der Lehrgang erfolgt auf Grundlage der Ausbildungsverordnung für die Fachkraft für Schutz und Sicherheit (Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit – vom 3. Mai 2019) und ist AZAV-zertifiziert.

Dauer der Maßnahme:
24 Monate (inkl. betrieblicher Praxisphasen und Prüfungsvorbereitung)

Lehrgangsinhalte: Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)

Abschnitt A – Berufsbildgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  1. Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
    Vermittlung rechtlicher Rahmenbedingungen für Sicherheitsdienste, Beachtung von Gesetzen und Vorschriften, Anwendung rechtlicher Grundlagen in Gefahrensituationen sowie Erkennen und Bewerten von Rechtsverstößen.
  2. Sicherheitsdienste
    • Sicherheitsbereiche: Überblick über Einsatzfelder und Aufgabenbereiche in der privaten Sicherheitswirtschaft.
    • Arbeitsorganisation und Informationsverarbeitung: Anwendung betrieblicher Anweisungen, Nutzung von Informations- und Kommunikationsmitteln, Datenschutz und Dokumentation.
    • Qualitätssichernde Maßnahmen: Einführung in Qualitätsmanagement, Kundenorientierung und kontinuierliche Verbesserung betrieblicher Abläufe.
  3. Kommunikation und Kooperation
    Entwicklung kommunikativer Kompetenzen im Umgang mit Kunden, Kollegen und Vorgesetzten. Anwendung von Gesprächstechniken, Konfliktverhalten, interkulturelle Kommunikation sowie Teamarbeit.
  4. Schutz und Sicherheit
    Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen zur Sicherung von Personen, Objekten und Werten. Entwicklung sicherheitsrelevanter Konzepte und deren Umsetzung in der Praxis.
  5. Verhalten bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
    Schulung in situationsgerechtem Verhalten, insbesondere in Konflikt- und Gefahrensituationen. Erkennen von Eskalationen und Anwendung deeskalierender Maßnahmen unter Beachtung rechtlicher Vorgaben.
  6. Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
    Handhabung und Überwachung von technischen Einrichtungen wie Alarmanlagen, Videoüberwachung, Brandmeldesystemen und sonstigen sicherheitstechnischen Hilfsmitteln.
  7. Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
    Durchführung von Beobachtungen, Ermittlungen und Sicherung von Beweismitteln. Erstellung von Berichten, Protokollen und Dokumentationen zur Nachverfolgung sicherheitsrelevanter Ereignisse.
  8. Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen
    Analyse von Kundenbedarfen, Risikobewertung, Planung und Organisation von Sicherheitsleistungen. Einblick in Angebotswesen, Auftragsbearbeitung und Personalplanung.

Abschnitt B – Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
    Grundlegendes Wissen zu Rechten und Pflichten im Ausbildungsverhältnis, arbeitsrechtliche Bestimmungen und tarifliche Regelungen.
  2. Betriebliches Organisationswissen
    Kenntnisse über die Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes sowie Einblicke in betriebliche Zusammenhänge und Prozesse.
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
    Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und zur Förderung von Gesundheitsschutz im beruflichen Alltag.
  4. Umweltschutz im beruflichen Kontext
    Umweltgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz, Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit im Dienstleistungsbereich.